Europäisches Gesellschaftsrecht
- Andreas Armster

- 14. Dez. 2025
- 1 Min. Lesezeit
Europäisches Gesellschaftsrecht bezeichnet die Gesamtheit der Rechtsnormen der EU, die auf die Harmonisierung nationaler Gesellschaftsrechte, den Anlegerschutz und die Förderung grenzüberschreitender Tätigkeiten von Gesellschaften im Binnenmarkt abzielen. Es umfasst Richtlinien, Verordnungen, Empfehlungen und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. (vgl. Weilinger 2022, S. 49 ff.)
Beispiel: Die EU-Richtlinie über Aktionärsrechte (SRD II), die Mindeststandards für die Mitbestimmung und Information von Aktionären börsennotierter Gesellschaften in allen Mitgliedsstaaten festlegt.
Weilinger, A. (2022): Personengesellschaftsrecht. 3. Auflage. Wien: Facultas



Kommentare