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Erwerbstätigkeit

Erwerbstätigkeit ist eine Tätigkeit, mit der eine Person Einkommen erzielt. Im Steuerrecht spielt sie insbesondere bei der Berücksichtigung volljähriger Kinder für das Kindergeld eine Rolle. Nach einer ersten Berufsausbildung oder einem Erststudium wird ein Kind grundsätzlich nur berücksichtigt, wenn es keiner schädlichen Erwerbstätigkeit nachgeht. (vgl. Puke 2023, S. 104)


Beispiel: Eine Studentin hat ihre erste Berufsausbildung abgeschlossen und studiert weiter. Sie arbeitet neben dem Studium 15 Stunden pro Woche. Da ihre regelmäßige Arbeitszeit unter 20 Stunden liegt, gilt diese Erwerbstätigkeit als unschädlich und der Anspruch auf Kindergeld bleibt bestehen.


Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag

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