Ermessensentscheidungen
- Andreas Armster

- vor 7 Tagen
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Ermessensentscheidungen sind Entscheidungen von Behörden, bei denen das Gesetz einen Entscheidungsspielraum einräumt. Dabei müssen sich die Behörden an die gesetzlichen Grenzen halten und nach Recht, Billigkeit sowie pflichtgemäßem Ermessen entscheiden. (vgl. Puke 2023, S. 101)
Beispiel: Ein Unternehmen beantragt eine Stundung seiner Steuerschuld. Das Finanzamt prüft die wirtschaftliche Situation des Unternehmens und entscheidet im Rahmen seines Ermessens, ob und unter welchen Bedingungen die Stundung gewährt wird.
Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag



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