Erlösschmälerungen
- Andreas Armster

- 2. Feb.
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Erlösschmälerungen sind Abzüge von den Umsatzerlösen und umfassen alle Preisnachlässe und zurückgewährten Entgelte, die den tatsächlich realisierten Verkaufserlös mindern, z. B. Rabatte, Skonti, Boni, Gutschriften für Rückwaren sowie Rückstellungen für erwartete nachträgliche Preisnachlässe. (vgl. Roos 2024, S. 117 f.)
Beispiel: Ein Unternehmen verkauft Waren für 10.000 €. Der Kunde erhält 5 % Rabatt. In der GuV werden daher Erlösschmälerungen von insgesamt 500 € abgezogen, sodass Netto-Umsatzerlöse von 9.500 € ausgewiesen werden.
Roos, B. (2024): Grundlagen der Bilanzierung. 2. Auflage. München: UVK Verlag



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