Einkünfteermittlungszeitraum
- Andreas Armster

- 21. Apr.
- 1 Min. Lesezeit
Der Einkünfteermittlungszeitraum ist der Zeitraum, für den die einzelnen Einkünfte ermittelt werden. Grundsätzlich ist dies das Kalenderjahr, bei bestimmten Einkunftsarten (z. B. Gewerbebetrieb, Landwirtschaft und Forstwirtschaft) kann stattdessen ein abweichendes Wirtschaftsjahr gelten. (vgl. von Campenhausen/Grawert 2021, S. 25)
Beispiel: Ein Kaufmann hat ein Wirtschaftsjahr vom 01.05.2024 bis 30.04.2025 und erzielt darin 80.000 € Gewinn. Dieser Gewinn wird dem Kalenderjahr 2025 zugerechnet, da das Wirtschaftsjahr dort endet.
von Campenhausen, O.; Grawert, A. (2021): Steuerrecht im Überblick. Zusammenfassungen und Grafiken. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag



Kommentare