Einkünfteermittlung
- Andreas Armster

- 14. Juni
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Die Einkünfteermittlung ist die Berechnung der Einkünfte aus den verschiedenen Einkunftsarten im Einkommensteuerrecht. Die ermittelten Einkünfte bilden die Grundlage für die Berechnung des zu versteuernden Einkommens. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 52 f.)
Beispiel: Eine Arbeitnehmerin erzielt 40.000 Euro Lohn und hat 2.000 Euro Werbungskosten. Bei der Einkünfteermittlung ergeben sich Einkünfte von 38.000 Euro.
Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien



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