Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Andreas Armster

- 22. Apr.
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Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) sind Einnahmen, die durch die Vermietung oder Verpachtung von Grundstücken, Gebäuden oder Rechten erzielt werden. Sie werden als Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten ermittelt. (vgl. von Campenhausen/Grawert 2021, S. 48 f.)
Beispiel: Vanessa vermietet eine Wohnung innerhalb ihrer Familie und erhält dafür monatlich 1.000 € Miete. Diese Mieteinnahmen sind Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG).
von Campenhausen, O.; Grawert, A. (2021): Steuerrecht im Überblick. Zusammenfassungen und Grafiken. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag



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