Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
- Andreas Armster

- 22. Apr.
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Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG) sind alle Einnahmen, die eine Person als Arbeitnehmer aus einem Arbeitsverhältnis erhält. Dazu gehören insbesondere Löhne, Gehälter und auch Bezüge aus einem früheren Dienstverhältnis (z. B. Betriebsrenten). Kennzeichnend ist, dass der Arbeitnehmer weisungsgebunden arbeitet und kein eigenes Unternehmerrisiko trägt. (vgl. von Campenhausen/Grawert 2021, S. 40 ff.)
Beispiel: Lisa arbeitet als Verkäuferin in einem Supermarkt und erhält monatlich 3.200 € Bruttolohn. Dieser Lohn sind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG), weil sie angestellt ist, Weisungen folgt und kein eigenes Unternehmerrisiko trägt.
von Campenhausen, O.; Grawert, A. (2021): Steuerrecht im Überblick. Zusammenfassungen und Grafiken. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag



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