Einkünfte aus Kapitalvermögen
- Andreas Armster

- 22. Apr.
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Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG) sind Einnahmen aus der Überlassung von Geldkapital, z. B. Zinsen, Dividenden oder Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren. Sie werden in der Regel mit der Abgeltungssteuer (25 %) besteuert und meist direkt von der Bank einbehalten. (vgl. von Campenhausen/Grawert 2021, S. 44 ff.)
Beispiel: Markus hat Geld auf einem Festgeldkonto und erhält dafür 500 € Zinsen im Jahr.
Diese Zinsen sind Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG) und werden in der Regel direkt von der Bank besteuert (Abgeltungssteuer).
von Campenhausen, O.; Grawert, A. (2021): Steuerrecht im Überblick. Zusammenfassungen und Grafiken. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag



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