Ehegattenarbeitsverhältnis
- Andreas Armster

- 7. Juli
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Ein Ehegattenarbeitsverhältnis ist ein Arbeitsverhältnis zwischen Ehepartnern, das steuerlich anerkannt wird, wenn es ernsthaft vereinbart, wie unter fremden Dritten ausgestaltet und tatsächlich durchgeführt wird. Dazu gehören unter anderem ein schriftlicher Arbeitsvertrag, eine angemessene Vergütung sowie die ordnungsgemäße Abführung von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen. (vgl. Puke 2023, S. 83)
Beispiel: Ein Bäcker stellt seine Ehefrau als Bürokraft ein. Sie erhält ein marktübliches Gehalt, arbeitet regelmäßig nach einem festgelegten Arbeitsvertrag und der Arbeitgeber führt Lohnsteuer sowie Sozialversicherungsbeiträge ordnungsgemäß ab. Unter diesen Voraussetzungen wird das Ehegattenarbeitsverhältnis steuerlich anerkannt.
Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag



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