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Dualität der Ausbildungsregelung

Die Dualität der Ausbildungsregelung beschreibt die Aufteilung der Vorschriften zur Berufsausbildung auf zwei Ebenen: Auf Bundesebene sorgen einheitliche Rechtsverordnungen für die Regelung des betrieblichen Ausbildungsteils, während die einzelnen Bundesländer für die Ausgestaltung der Lehrpläne und die Organisation des Berufsschulunterrichts verantwortlich sind. Dadurch wird gewährleistet, dass sowohl die praktische Ausbildung im Betrieb als auch der theoretische Unterricht in der Berufsschule strukturiert und bundesweit vergleichbar erfolgen. (vgl. Oechsler/Paul 2024, S. 507)


Beispiel: Ausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel: Der Betrieb vermittelt praktische Kenntnisse im Verkauf und der Lagerhaltung, während die Berufsschule die theoretischen Inhalte wie Rechnungswesen und Warenkunde unterrichtet. Die bundesweit einheitlichen Ausbildungsordnungen regeln dabei die Inhalte, während die Bundesländer den Berufsschulunterricht organisieren.


Oechsler, W. A.; Paul, C. (2024): Personal und Arbeit. Einführung in das Personalmanagement. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

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