Dreiecksgeschäft
- Andreas Armster

- 7. Juli
- 1 Min. Lesezeit
Ein Dreiecksgeschäft ist ein innergemeinschaftliches Umsatzgeschäft, bei dem drei Unternehmer aus drei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten denselben Gegenstand nacheinander verkaufen, die Ware jedoch direkt vom ersten Lieferanten an den letzten Abnehmer geliefert wird. Unter bestimmten Voraussetzungen wird die Umsatzsteuer vom letzten Abnehmer geschuldet, wodurch das Verfahren für den mittleren Unternehmer vereinfacht wird. (vgl. Puke 2023, S. 81 f.)
Beispiel: Ein Unternehmen in Deutschland verkauft Maschinen an ein Unternehmen in Frankreich, das sie an einen Kunden in Italien weiterverkauft. Die Maschinen werden direkt von Deutschland nach Italien geliefert, ohne über Frankreich zu gehen. Erfüllt das Geschäft die gesetzlichen Voraussetzungen, handelt es sich um ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft und der italienische Käufer schuldet die Umsatzsteuer.
Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag



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