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Buchführungsverletzungen

Buchführungsverletzungen sind Verstöße gegen gesetzliche Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten, z. B. das Nichtführen oder fehlerhafte Führen von Büchern und Aufzeichnungen. Sie können mit Bußgeldern geahndet werden und zu einer Hinzuschätzung durch das Finanzamt führen. (vgl. Puke 2023, S. 69)


Beispiel: Ein Unternehmer bewahrt seine Rechnungen nicht auf und führt kein ordnungsgemäßes Kassenbuch. Das Finanzamt kann deshalb ein Bußgeld verhängen und die Umsätze schätzen.


Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag

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