Bilanzverschleierung
- Andreas Armster
- 25. Juni
- 1 Min. Lesezeit
Bilanzverschleierung liegt vor, wenn Forderungen und Verbindlichkeiten miteinander verrechnet (saldiert) werden, obwohl dies verboten ist, um hohe Verbindlichkeiten in der Bilanz zu verbergen. (vgl. Hubert 2023, S. 18)
Beispiel: Ein Unternehmen hat Forderungen von 100.000 € und Verbindlichkeiten von 150.000 €. Statt diese getrennt auszuweisen, saldiert es beide Posten und zeigt nur eine Verbindlichkeit von 50.000 € – dadurch werden die tatsächlichen Verbindlichkeiten zu niedrig dargestellt.
Hubert, B. (2023): Einführung in die Bilanzierung und Bewertung. Grundlagen im Handels- und Steuerrecht sowie den IFRS. 4. Auflage. Wiesbaden: Springer Gabler
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