Bevollmächtigter
- Andreas Armster

- 5. Juli
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Ein Bevollmächtigter ist eine Person, die einen Steuerpflichtigen aufgrund einer Vollmacht gegenüber dem Finanzamt vertritt und in dessen Namen steuerliche Rechte wahrnimmt oder Pflichten erfüllt. Die Vertretung kommt insbesondere dann in Betracht, wenn der Steuerpflichtige seine Angelegenheiten nicht selbst erledigen kann. Zur geschäftsmäßigen Hilfe in Steuersachen sind insbesondere Steuerberater und andere gesetzlich befugte Personen berechtigt. (vgl. Puke 2023, S. 60 f.)
Beispiel: Ein Unternehmer beauftragt seine Steuerberaterin mit der Erstellung seiner Steuererklärungen und der Kommunikation mit dem Finanzamt. Aufgrund der erteilten Vollmacht kann die Steuerberaterin den Unternehmer im Besteuerungsverfahren vertreten und Erklärungen in seinem Namen abgeben.
Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag



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