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Betriebsvermögen

Das Betriebsvermögen umfasst alle Wirtschaftsgüter, die objektiv dem Betrieb zugeordnet sind und der betrieblichen Tätigkeit dienen. Dazu gehören insbesondere Vermögensgegenstände, die betrieblich angeschafft, hergestellt oder eingelegt wurden. Steuerlich wird zwischen notwendigem und gewillkürtem Betriebsvermögen unterschieden. (vgl. Puke 2023, S. 59 f.)


Beispiel: Ein Malerbetrieb kauft einen Transporter für den Materialtransport und Werkzeugtransport. Da das Fahrzeug für betriebliche Zwecke genutzt wird und dem Betrieb dient, gehört es zum Betriebsvermögen und wird in der Bilanz des Unternehmens erfasst.


Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag

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