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Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer

Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer ist der Zeitraum, in dem ein Wirtschaftsgut voraussichtlich im Betrieb genutzt werden kann. Sie bildet die Grundlage für die steuerliche Abschreibung (AfA) und orientiert sich an der voraussichtlichen betrieblichen Verwendung, nicht an der gesamten technischen Lebensdauer des Wirtschaftsguts. Zur Orientierung veröffentlicht das Bundesministerium der Finanzen Abschreibungstabellen für verschiedene Wirtschaftsgüter. (vgl. Puke 2023, S. 58)


Beispiel: Ein Unternehmen kauft eine Maschine für die Produktion. Die Maschine wird nach den amtlichen AfA-Tabellen über ihre betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Dadurch werden die Anschaffungskosten über mehrere Jahre verteilt als Betriebsausgaben berücksichtigt.


Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag

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