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AutorenbildAndreas Armster

Beiträge

Beiträge sind Geldzahlungen, die von staatlichen Stellen erhoben werden, um die Kosten für die Herstellung, den Erwerb oder die Erweiterung öffentlicher Einrichtungen und Anlagen zu decken. Sie werden erhoben, weil eine konkrete Gegenleistung oder ein wirtschaftlicher Vorteil in Anspruch genommen wird, der direkt mit der Nutzung dieser Einrichtungen oder Anlagen verbunden ist. (vgl. Kußmaul 2016, S. 434)


Beispiele: Kammerbeiträge, Straßenanliegerbeiträge


Kußmaul, H. (2016): Betriebswirtschaftslehre. Eine Einführung für Einsteiger und Existenzgründer. 8. Auflage. In: Corsten, H. (Hrsg.): Lehr- und Handbücher der Betriebswirtschaftslehre. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 434

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