Baureife Grundstücke
- Andreas Armster

- 5. Juli
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Baureife Grundstücke sind unbebaute Grundstücke, die nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes als Bauland ausgewiesen sind und sofort bebaut werden können. Sie bilden eine besondere Grundstücksart und werden für steuerliche Zwecke grundsätzlich mit dem gemeinen Wert bewertet. Maßgeblich sind dabei unter anderem die Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert. (vgl. Puke 2023, S. 46)
Beispiel: Eine Eigentümerin besitzt ein unbebautes Grundstück, das im Bebauungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen ist und sofort bebaut werden darf. Für die Grundsteuer wird dieses Grundstück als baureifes Grundstück bewertet.
Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag



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