Eine Bürgschaft ist eine bankübliche Sicherheit, bei der sich ein Dritter, der Bürge, verpflichtet, im Bedarfsfall für die Schulden des Kreditnehmers, also des Unternehmers, gegenüber dem Kreditgeber einzustehen. (vgl. Kußmaul 2016, S. 361)
Beispiel: Ein Unternehmer benötigt einen Kredit von einer Bank, um sein Geschäft zu erweitern. Die Bank verlangt eine Sicherheit für den Kredit und der Geschäftspartner des Unternehmers erklärt sich bereit, eine Bürgschaft zu übernehmen. Falls der Unternehmer nicht in der Lage ist, den Kredit zurückzuzahlen, ist der Bürge verpflichtet, für die Schulden des Unternehmers einzustehen und sie gegenüber der Bank zu begleichen.
Kußmaul, H. (2016): Betriebswirtschaftslehre. Eine Einführung für Einsteiger und Existenzgründer. 8. Auflage. In: Corsten, H. (Hrsg.): Lehr- und Handbücher der Betriebswirtschaftslehre. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 361
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