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Austauschpfändung

Die Austauschpfändung ist eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung, bei der ein wertvoller, eigentlich unpfändbarer Gegenstand durch einen gleichartigen, einfacheren Gegenstand ersetzt wird, damit der wertvolle Gegenstand gepfändet und verwertet werden kann. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 72)


Beispiel: Ein Schuldner besitzt einen teuren Fernseher, der für den normalen Lebensbedarf eigentlich unpfändbar ist. Der Gläubiger stellt ihm stattdessen einen einfachen Fernseher zur Verfügung und lässt den hochwertigen Fernseher pfänden und versteigern.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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