Ausschreibung von Arbeitsplätzen
- Andreas Armster

- 4. Juli
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Die Ausschreibung von Arbeitsplätzen bedeutet, dass freie Stellen zunächst innerhalb des Betriebs bekannt gemacht werden, damit sich eigene Mitarbeiter bewerben können. Der Betriebsrat kann dies verlangen. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 67)
Beispiel: Bevor ein Unternehmen einen externen Bewerber einstellt, schreibt es die freie Stelle zuerst intern für die Beschäftigten aus.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag



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