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Ausschreibung von Arbeitsplätzen

Die Ausschreibung von Arbeitsplätzen bedeutet, dass freie Stellen zunächst innerhalb des Betriebs bekannt gemacht werden, damit sich eigene Mitarbeiter bewerben können. Der Betriebsrat kann dies verlangen. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 67)


Beispiel: Bevor ein Unternehmen einen externen Bewerber einstellt, schreibt es die freie Stelle zuerst intern für die Beschäftigten aus.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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