top of page
Das Bild zeigt einen Werbebanner von Amazon.

Ausländische Arbeitnehmer

Ausländische Arbeitnehmer sind Beschäftigte, deren Wohnort im umsatzsteuerlichen Sinne im Ausland liegt. Maßgeblich ist dabei nicht die Staatsangehörigkeit, sondern der tatsächliche Mittelpunkt ihres Lebens. Arbeitnehmer, die sich lediglich vorübergehend und für einen zeitlich begrenzten Auftrag in Deutschland aufhalten, ohne hier ihren Lebensmittelpunkt zu begründen, gelten weiterhin als ausländische Arbeitnehmer. (vgl. Puke 2023, S. 35)


Beispiel: Ein Ingenieur aus Österreich arbeitet für sechs Monate im Rahmen eines Projekts bei einem deutschen Unternehmen. Da seine Wohnung, seine Familie und sein Lebensmittelpunkt weiterhin in Österreich liegen und der Aufenthalt in Deutschland nur vorübergehend ist, gilt er als ausländischer Arbeitnehmer.


Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag

Kommentare


bottom of page