Aushilfsarbeitsverhältnis
- Andreas Armster

- 4. Juli
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Ein Aushilfsarbeitsverhältnis ist ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis zur vorübergehenden Beschäftigung, meist für weniger als drei Monate. Dafür können verkürzte Kündigungsfristen vereinbart werden. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 66 f.)
Beispiel: Ein Supermarkt stellt für die Weihnachtszeit eine Aushilfe für zwei Monate ein.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag



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