Ausbildungsvergütung
- Andreas Armster

- 4. Juli
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Die Ausbildungsvergütung ist das Entgelt, das ein Auszubildender vom Ausbildenden für seine Berufsausbildung erhält. Sie ist gesetzlich geregelt, muss angemessen sein und mit jedem Ausbildungsjahr ansteigen. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 66)
Beispiel: Eine angehende Verkäuferin erhält im 1. Ausbildungsjahr 900 €, im 2. Jahr 1.000 € und im 3. Jahr 1.100 € Ausbildungsvergütung.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag



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