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Außerordentliche Einkünfte

Außerordentliche Einkünfte sind Einkünfte, die nicht regelmäßig anfallen und deshalb steuerlich begünstigt behandelt werden können. Hierzu zählen insbesondere Veräußerungsgewinne und Aufgabegewinne, Entschädigungen, Nachzahlungen von Nutzungsvergütungen oder Zinsen für mehr als drei Jahre sowie Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten. Zur Milderung der Steuerprogression kann für diese Einkünfte unter bestimmten Voraussetzungen die sogenannte Fünftelregelung angewendet werden. (vgl. Puke 2023, S. 42 f.)


Beispiel: Eine Arbeitnehmerin erhält nach einem langjährigen Gerichtsverfahren eine hohe Abfindung für den Verlust ihres Arbeitsplatzes. Da es sich um eine einmalige Entschädigung handelt, kann diese als außerordentliche Einkünfte steuerlich begünstigt und nach der Fünftelregelung besteuert werden.


Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag

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