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Außerbetriebliche Versorgungsrenten

Außerbetriebliche Versorgungsrenten sind regelmäßig wiederkehrende Rentenzahlungen im privaten Bereich, die auf einem besonderen Verpflichtungsgrund beruhen und für einen längeren Zeitraum, in der Regel mindestens zehn Jahre, geleistet werden. Sie können beim Zahlenden unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgaben abziehbar sein, während sie beim Empfänger mit ihrem Ertragsanteil der Einkommensteuer unterliegen. (vgl. Puke 2023, S. 38)


Beispiel: Ein Vater überträgt seinem Sohn ein Mietshaus und vereinbart im Gegenzug eine lebenslange monatliche Versorgungsrente. Der Sohn kann die Rentenzahlungen unter den gesetzlichen Voraussetzungen steuerlich als Sonderausgaben geltend machen, während der Vater den steuerpflichtigen Ertragsanteil der Rente versteuern muss.


Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag

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