Außenzölle
- Andreas Armster

- 6. Juli
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Außenzölle sind Abgaben, die die Mitglieder eines Freihandelsraums, beispielsweise der Europäischen Union, auf Waren erheben, die aus Staaten außerhalb dieses Freihandelsraums eingeführt werden. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 70)
Beispiel: Ein Unternehmen importiert Textilien aus China in die Europäische Union. Da China kein Mitglied der EU ist, können bei der Einfuhr Außenzölle auf die Waren erhoben werden.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag



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