Arbeitszeitordnung
- Andreas Armster

- 3. Juli
- 1 Min. Lesezeit
Die Arbeitszeitordnung bezeichnet die Regelung der Arbeitszeit im Betrieb. Außerdem war sie das frühere Gesetz zum Arbeitszeitschutz, das 1994 durch das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ersetzt wurde. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 56)
Beispiel: In einem Betrieb gilt die Arbeitszeit von Montag bis Freitag jeweils von 8:00 bis 16:30 Uhr mit einer 30-minütigen Mittagspause.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag



Kommentare