Unter Arbeitsförderung versteht man Maßnahmen und Programme, die darauf abzielen, die Beschäftigungssituation zu verbessern und Arbeitslosen den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt zu erleichtern. Diese Maßnahmen werden in Deutschland von der Arbeitsverwaltung (AV) finanziert und umfassen eine Vielzahl von Förderinstrumenten. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 337)
Beispiele: Eingliederungszuschüsse, Förderung von Neugründungen
Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston:
De Gruyter Oldenbourg
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