Arbeitnehmerüberlassung
- Andreas Armster

- 11. Juli
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Bei der Arbeitnehmerüberlassung (auch Leiharbeit oder Zeitarbeit) stellt ein Verleiher einem Entleiher gegen Entgelt für einen bestimmten Zeitraum Arbeitskräfte zur Verfügung. Der Leiharbeitnehmer steht dabei in einem Arbeitsverhältnis zum Verleiher, arbeitet jedoch weisungsgebunden im Betrieb des Entleihers. Ziel ist es, kurzfristige Personalengpässe oder projektbezogene Bedarfe flexibel abzudecken. (vgl. Oechsler/Paul 2024, S. 241 ff.)
Beispiel: Ein Logistikunternehmen benötigt während der Vorweihnachtszeit zusätzliches Personal. Es beauftragt eine Zeitarbeitsfirma, mehrere Lagerhelfer bereitzustellen. Die Helfer arbeiten im Lager des Unternehmens unter dessen Anleitung, sind aber offiziell bei der Zeitarbeitsfirma angestellt.
Oechsler, W. A.; Paul, C. (2024): Personal und Arbeit. Einführung in das Personalmanagement. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg


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