Anlernverhältnis
- Andreas Armster

- 1. Juli
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Ein Anlernverhältnis ist ein Vertragsverhältnis zur Ausbildung in einem staatlich anerkannten Anlernberuf, das auf eine Spezialisierung in einem bestimmten Tätigkeitsbereich und nicht auf eine umfassende Berufsausbildung ausgerichtet ist. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 18)
Beispiel: Eine Person wird im Rahmen eines Anlernverhältnisses zur Bürogehilfin für bestimmte Büroaufgaben qualifiziert.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag



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