Allgemeinverbindlichkeitserklärung
- Andreas Armster

- 1. Juli
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Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung bewirkt, dass ein Tarifvertrag auch für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gilt, die nicht tarifgebunden sind, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 11)
Beispiel: Ein Tarifvertrag im Baugewerbe wird für allgemeinverbindlich erklärt, sodass alle Bauunternehmen der Branche die vereinbarten Mindestlöhne einhalten müssen.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag



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