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Aktionär

Ein Aktionär ist der Eigentümer einer oder mehrerer Aktien und damit Miteigentümer einer Aktiengesellschaft (AG). Er hat unter anderem Anspruch auf Dividende, Stimmrecht in der Hauptversammlung und einen Anteil am Liquidationserlös. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 6)


Beispiel: Wer 100 Aktien der Siemens AG besitzt, ist Aktionär und kann an der Hauptversammlung teilnehmen sowie eine Dividende erhalten.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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