Akkordfähigkeit
- Andreas Armster

- 30. Juli 2025
- 1 Min. Lesezeit
Akkordfähigkeit beschreibt, ob sich eine Arbeit grundsätzlich für eine Akkordvergütung eignet. Die Arbeit muss dafür im Voraus bekannt, gleichartig, regelmäßig wiederkehrend und messbar sein. (vgl. Oechsler/Paul 2024, S. 464 ff.)
Beispiel: Ein Fließbandarbeiter montiert täglich identische Autotüren. Da die Tätigkeit regelmäßig, gleichartig und gut messbar ist, gilt sie als akkordfähig.
Oechsler, W. A.; Paul, C. (2024): Personal und Arbeit. Einführung in das Personalmanagement. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg



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