top of page
Das Bild zeigt einen Werbebanner von Amazon.

Abstrakte Bilanzierungsfähigkeit

Abstrakte Bilanzierungsfähigkeit bezeichnet die grundsätzliche Eignung eines Sachverhalts, als Vermögensgegenstand oder Schuld in der Bilanz erfasst werden zu können, unabhängig von konkreten gesetzlichen Ansatzverboten oder Ansatzwahlrechten. Sie liegt bei Vermögensgegenständen vor, wenn ein wirtschaftlicher Wert existiert, der selbstständig bewertbar und selbstständig verkehrsfähig ist, und bei Schulden, wenn eine rechtliche oder wirtschaftliche Verpflichtung mit selbstständig bewertbarer Belastung des Vermögens besteht. (vgl. Roos 2024, S. 133 f.)


Beispiel: Ein Unternehmen kauft eine Maschine für 100.000 €. Die Maschine hat einen eigenen wirtschaftlichen Wert, ist selbstständig bewertbar und einzeln veräußerbar. Damit ist sie abstrakt bilanzierungsfähig (als Vermögensgegenstand), unabhängig davon, wie sie später konkret bewertet oder abgeschrieben wird.


Roos, B. (2024): Grundlagen der Bilanzierung. 2. Auflage. München: UVK Verlag

Kommentare


bottom of page