Übertragungsrecht
- Andreas Armster

- 8. Apr.
- 1 Min. Lesezeit
Das Übertragungsrecht ist ein Verfügungsrecht und bezeichnet die Befugnis, Rechte an andere zu übertragen. (vgl. Wolf 2023, S. 341)
Beispiel: Ein Eigentümer verkauft oder vererbt sein Unternehmen.
Wolf, J. (2023): Organisation, Management, Unternehmensführung. Theorien, Praxisbeispiele und Kritik. 7. Auflage. Wiesbaden: Springer Fachmedien



Kommentare