Überschussermittlung
- Andreas Armster

- 22. Apr.
- 1 Min. Lesezeit
Die Überschussermittlung ist die Methode zur Ermittlung von Einkünften bei den Überschusseinkunftsarten (§§ 19, 20, 21, 22 EStG), bei der der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten berechnet wird. Eine Buchführung oder Bilanz ist dafür nicht erforderlich. (vgl. von Campenhausen/Grawert 2021, S. 63)
Beispiel: Paul arbeitet als Angestellter und verdient im Jahr 50.000 € Gehalt. Er hat 1.200 € Werbungskosten (z. B. Fahrtkosten). Seine Einkünfte betragen 48.800 €.
von Campenhausen, O.; Grawert, A. (2021): Steuerrecht im Überblick. Zusammenfassungen und Grafiken. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag



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