Überbeschäftigung
- Andreas Armster

- 10. Apr.
- 1 Min. Lesezeit
Überbeschäftigung liegt vor, wenn weniger als 1 % der arbeitsfähigen und arbeitswilligen Personen arbeitslos sind. (vgl. Scheuring 1997, S. 30)
Beispiel: Von 1.000.000 Erwerbspersonen sind 5.000 arbeitslos (0,5 %).
Scheuring, F. (1997): VWL für Berufsschulen. 5. Auflage. Wiesbaden: Gabler



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