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Ökostromtarif

Ein Ökostromtarif ist ein Stromliefervertrag, bei dem dem Kunden bilanziell 100 % erneuerbarer Strom zugesichert wird, wobei der tatsächlich gelieferte Strom häufig über den Markt beschafft und anschließend durch Grünstrom-Herkunftsnachweise kompensiert wird. Da geförderte deutsche EE-Anlagen einem Doppelvermarktungsverbot unterliegen, stammen die Zertifikate meist aus ausländischen Anlagen (z. B. Wasserkraft), sodass der ökologische Zusatznutzen für den Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland in der Regel begrenzt ist. (vgl. Linnemann 2024, S. 56)


Beispiel: Ein Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh schließt einen Ökostromtarif ab. Der Lieferant kauft den Strom ganz normal an der Börse ein und erwirbt zusätzlich 3.500 Herkunftsnachweise aus einem norwegischen Wasserkraftwerk. Auf der Rechnung steht dadurch „100 % Ökostrom“, obwohl keine neue deutsche EE-Anlage durch diesen Tarif gefördert wird.


Linnemann, M. (2024): Energiewirtschaft für (Quer-)Einsteiger. Einmaleins der Stromwirtschaft. 2. Auflage. Wiesbaden: Springer Fachmedien

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