Öffentliche Lasten
- Andreas Armster

- 20. Juni
- 1 Min. Lesezeit
Öffentliche Lasten sind gesetzlich auferlegte Pflichten gegenüber dem Staat, insbesondere zur Zahlung von Abgaben oder zur Duldung bestimmter Belastungen. Im engeren Sinn sind sie öffentlich-rechtliche Belastungen, die auf einem Grundstück ruhen. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 158)
Beispiel: Die Grundsteuer ist eine öffentliche Last, die auf einem Grundstück ruht und vom Eigentümer zu zahlen ist.
Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien



Kommentare