top of page
Das Bild zeigt einen Werbebanner von Amazon.

Öffentliche Lasten

Öffentliche Lasten sind gesetzlich auferlegte Pflichten gegenüber dem Staat, insbesondere zur Zahlung von Abgaben oder zur Duldung bestimmter Belastungen. Im engeren Sinn sind sie öffentlich-rechtliche Belastungen, die auf einem Grundstück ruhen. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 158)


Beispiel: Die Grundsteuer ist eine öffentliche Last, die auf einem Grundstück ruht und vom Eigentümer zu zahlen ist.


Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien

Kommentare


bottom of page